ver.di FilmUnion - Newsletter 01/2012

Die ver.di FilmUnion (bislang BundesFilmVerband in ver.di) will mit diesem monatlichen Newsletter für bessere Information und Transparenz bei den Beschäftigten der Produktionswirtschaft von Film- und Fernsehen sorgen. Insbesondere sollen hier film- und sozialpolitische Themen aufgegriffen werden. Die ver.di FilmUnion bildet das gewerkschaftliche Netzwerk von Film- und Kulturschaffenden sowie allen anderen an der Film- und Fernsehproduktion beteiligten Beschäftigten. Sie tritt für Kunstfreiheit und gerechte Arbeitsbedingungen ein. Als vorrangiges Ziel strebt sie eine integrierte Interessenvertretung dieser Filmberufe in der zergliederten Branche gegenüber Sendern, Produzenten und der Politik an:
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Inhalt

  1. „Abgedreht und abgelehnt“ – Politiker steuern nach und folgen gewerkschaftlichen Forderungen zur verkürzten Anwartschaft!
  2. „ver.di FilmUnion“ auf der Berlinale mit zwei Veranstaltungen: „Die Medien von morgen – schöne neue Arbeitswelt?“ am 12.2. und „FilmFrühstück“ am 11.2.
  3. Der 18. Bericht der Finanzkommission KEF liegt vor – vorläufig keine weitere Erhöhung der GEZ-Gebühr
  4. MDR und Udo Foht - und endlich ein Ende!
  5. Meldungen
  6. Impressum / Abo


1. „Abgedreht und abgelehnt“ - Politiker steuern nach und folgen gewerkschaftlichen Forderungen zur verkürzten Anwartschaft!

Am 24.1.2012 präsentierte Prof. Dr. Andrea D. Bührmann vom Institut für Soziologie an der Universität Göttingen die Ergebnisse der von ihr ausgewerteten Studie zum ALG I-Bezug von Film- und Kulturschaffenden, die von der ver.di FilmUnion (bislang BundeFilmVerband BFV in ver.di) in Auftrag gegeben wurde. Im Anschluss an die Präsentation fand zum Thema der Umfrage eine Podiumsdiskussion statt, an der sich Vertreter aller Fraktionen beteiligten. Die Abgeordneten der jeweiligen Ausschüsse verkündeten einstimmig, sich einer verbesserten Neuregelung zu öffnen und zwar so bald wie möglich. Die Regierungsfraktionen aus CDU und FDP wollen bereits jetzt handeln und eine Restriktionsgröße ändern, namentlich die bisherige Begrenzung zur Bildung von Anwartschaftszeiten aus überwiegend Beschäftigungen bis zu sechs Wochen auf 10 Wochen ausweiten. Uneinigkeit herrschte allerdings über einige weiterführende inhaltliche Fragen. Die ver.di FilmUnion hat das ursprüngliche Gesetzgebungsverfahren noch als BundesFilmVerband in ver.di maßgeblich vorangetrieben und die Debatte bestimmt, weswegen die Koalition jetzt endlich reagiert hat. Die ver.di FilmUnion wird die Änderungsdiskussion nun weiterhin begleiten, um zu gewährleisten, dass tatsächliche Verbesserungen implementiert werden.

Insgesamt lieferte die Studie dramatische Zahlen zum Thema „Verkürzte Anwartschaft“ und deren Auswirkung auf die Branche! Der ALG I-Bezug nach der verkürzten Anwartschaftszeit hat für die befragten Film- und Fernsehschaffenden nur eine geringe Bedeutung. Zwar hat die große Mehrheit der Befragten in den letzten beiden Jahren immer wieder ALG I bezogen (73,7 Prozent), dies jedoch kaum auf Grundlage der verkürzten Anwartschaftszeit. Gerade einmal 5,5 Prozent der Befragten konnten ALG I nach dieser Regelung beziehen. Bührmann verdeutlichte die Missstände nun ausdrücklich und hob die Brisanz der Ergebnisse in ihrer Präsentation hervor: „Diese Umfrage innerhalb der Medienschaffenden besitzt eine übergeordnete Relevanz. Denn die Kreativwirtschaft ist der Prototyp für zukünftige Beschäftigungsverhältnisse im ganzen Land und in vielen Sparten.“ So gäbe es heute bereits in der Wissenschaft und bei Leiharbeitern immer mehr lediglich projektbezogene, kurzfristig Beschäftigte, die Regelung über die verkürzte Anwartschaft gelte aber für diese genauso wie für die Kreativen.

Die Ergebnisse der Befragung reichen weit in die Zukunft hinein. Denn, so Bührmann weiter, die Beschäftigungsstrukturen in der Film- und Fernsehbranche seien ein wichtiges Feld, besonders auch für die Erforschung untypischer Arbeitsverhältnisse. Da vielfach vermutet werde, dass solche Beschäftigungsverhältnisse in Zukunft immer größere Teile der Bevölkerung betreffen werden, bestehe hier dringender Bedarf für umfassendere Forschungsarbeiten. Diese sollten insbesondere die Vernetzung zwischen Arbeitsbedingungen, sozialer Lage und sozialpolitischen Maßnahmen genauer in den Blick nehmen. Wichtige Aspekte sind hierbei Inklusions- und Exlusionsprozesse und deren Abhängigkeit von Kategorien wie Geschlecht und soziale Herkunft.

Auch die politische Diskussionsrunde, die Bührmanns Vortrag folgte, stellte die Wichtigkeit einer verbesserten Regelung heraus. Die Vertreter aller Parteien verkündeten einstimmig, sich dieser Neuregelung anzunehmen, und zwar „noch vor Ablauf am 31. August dieses Jahres“, wie Gitta Connemann von der CDU versprach. Kein Konsens darüber erreichten die Diskutanten über die Länge der Befristungsdauer von Arbeitsverhältnissen bei der verkürzten Anwartschaft. Die Koalitionspartner, Gitta Connemann und Reiner Deutschmann (FDP), stellten einen möglichen Koalitionskompromiss vor, wonach die Befristungsgrenze der überwiegenden Arbeitsverhältnisse auf 10 Wochen angehoben werden, die Verdienstgrenze jedoch unangetastet bei der circa halben Beitragsbemessungsgrenze (momentan 30.240 €/West) bleiben solle. Das Gesetz soll bis Ende Juli 2014 befristet sein, um dann erneut evaluiert und ggf. nachgesteuert zu werden. Ein Gesetzgebungsverfahren steht unmittelbar bevor.

Für ver.di-Vertreter Matthias von Fintel greift dieser Ansatz zu kurz: „Die von der Koalition beabsichtigten zehn Wochen sind ein gutes Signal, doch bin ich skeptisch ob dies ausreicht. Die ver.di FilmUnion tritt daher für eine Befristungsgrenze von mindestens 13 Wochen ein. Im Übrigen forderte auch die CDU dies noch in 2009, denn diese Obergrenze passt besser zur Arbeitsweise in der Filmbranche“, sagte von Fintel. Zudem kritisierte er die „sinnfremde“ Verdienstgrenze, die vollkommen unbegründet und widersprüchlich sei, „weil keinem geholfen ist, wenn in zwei Jahren wieder nicht die beabsichtigte Wirkung festgestellt werden kann.“ Diese willkürliche Verdienstgrenze gehöre abgeschafft - zumindest auf die Beitragsbemessungsgrenze angehoben.

Brigitte Pothmer (Grüne) stellte das Modell ihrer Partei vor, das mit einer gestaffelten Anwartschaft und Leistungsdauer in einer ersten Stufe ab vier Monaten Anwartschaft innerhalb von zwei Jahren zu zwei Monaten ALG 1 führen solle; ohne weitere Bedingungen. Zudem solle es für bestimmte Gruppen eine zeitweilige Vermittlungspause während des ALG 1-Bezuges geben. Film- und Fernsehschaffende würden davon profitieren, denn sie seien meist nach einem Projekt nicht arbeitslos im klassischen Sinne, sondern bräuchten Zeit für die Akquise des nächsten Jobs.

Die anschließenden Diskussionsbeiträge der anwesenden Betroffenen aus der Filmbranche bestätigten die Studienergebnisse und den nötigen Handlungsdruck. Etliche Beispiele zeigten, dass die Befristungsgrenze viel zu niedrig angesetzt ist, beispielhaft bei einer Filmeditorin in einem viermonatigen Dokumentarfilm-Projekt oder einem Schauspieler in einem Tournee-Engagement, das mehr als drei Monate andauert. Beide etwas längeren Projekte hätten die Chance auf den ALG 1-Anspruch verhindert. Auch aus der Praxiserfahrung des Publikums wurde bestätigt, dass die Verdienstgrenze in der Tat zu niedrig sei, keinen realistischen auskömmlichen Jahresverdienst eines Film- und Fernsehschaffenden abbilde und absurderweise dazu führe, dass man trotz steigender Beiträge an die Arbeitslosenversicherung oder vielmehr wegen steigender Beiträge einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 verliere.

Mit Fotostrecke: http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php?id=4f2124833afb6&akt=termine_rueckblick


2. „ver.di FilmUnion“ auf der Berlinale mit zwei Veranstaltungen: „Podiumsdiskussion“ am 12.2. und „Filmfrühstück“ am 11.2.

Der Anlass für die Bekanntgabe der Umbenennung des BundesFilmVerbandes in ver.di FilmUnion war gut gewählt: die Berliner Urania in Schöneberg. Die Berliner Gesellschaft Urania wurde 1888 gegründet, mit dem Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse auch einem Laienpublikum zugänglich zu machen. Zwar ist der neue Name nicht unbedingt eine wissenschaftliche Erkenntnis, aber seine schwere Geburt kommt der Entstehung wissenschaftlicher Errungenschaften gleich. Das samstägliche FilmFrühstück auf der Berlinale sowie die Diskussionsveranstaltung am nächsten Tag, dem ersten Sonntag der Berlinale, sehen bereits die ver.di FilmUnion als ihren Veranstalter.

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3. Der 18. Bericht der Finanzkommission KEF liegt vor – vorläufig keine weitere Erhöhung der GEZ-Gebühr

Am Dienstag, den 18. Januar übergaben Experten der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, ihren 18. Bericht an Kurt Beck, den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder. Zum ersten Mal rät die KEF darin, die Gebühren nicht zu erhöhen, sondern sie bei 17,98 Euro pro Monat zu belassen. Doch diese Empfehlung ist nur vordergründig eine Aufforderung zu rigidem Sparen.
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4. MDR und Udo Foht - und endlich ein Ende!

Der ehemalige Unterhaltungschef des MDR Udo Foht, der seine fristlose Kündigung durch den Sender nicht akzeptieren wollte, ging am 20.01.1212 Januar auf dem Leipziger Arbeitsgericht dagegen vor. Am Ende der Verhandlung verglich er sich mit seinem Sender: Sein Vertrag endet rückwirkend zum 31. Dezember 2011, dazu gibt es ein wohlwollendes Zeugnis vom MDR. Foht hat über Jahre immer wieder von Produktionsfirmen und Einzelpersonen im Namen und auf Rechnung des MDR Kredite eingeworben. Doch damit will er nur Entwicklungskosten für künftige TV-Produktionen oder Künstlergagen zwischenfinanziert haben. Anders sei das nicht zu machen gewesen und beim MDR jedenfalls so üblich, sagte Foth, der seit den 1970er Jahren zunächst beim DDR-Fernsehen und dann ab Sendergründung 1992 beim MDR in Bereich Unterhaltung arbeitete. Er fühlte sich maßgeblich verantwortlich für die Erfolge des MDR.

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5. Meldungen

Hochwertige Dokumentarfilme ab sofort und ganz legal online zu sehen:

ZEIT ONLINE und Doc Alliance zeigen hochwertige Dokumentarfilme kostenlos und in voller Länge im Internet! Seit dem Wochenende zeigt ZEIT ONLINE den mehrfach prämierten Dokumentarfilm (u.a. Europäischer Filmpreis, Deutscher Filmpreis) „Workingman`s Death“ von Michael Glawogger. Der Film wird für vier Wochen kostenfrei in voller Länge im Videobereich von ZEIT ONLINE www.zeit.de/video zu sehen sein. Der Film ist Teil einer Reihe von Dokumentarfilmen, die in Zusammenarbeit mit dem Filmportal Doc Alliance Films www.dafilms.com gezeigt werden. Hinter Doc Alliance stehen sechs europäische Dokumentarfilmfestivals (CPH:DOX Copenhagen, DOK Leipzig, FID Marseille, IDFF Jihlava, Planete Doc Review Warschau und Visions du Réel Nyon).

Neuer Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende jetzt online:

Der am 1. Januar in Kraft getretene Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende, die auf Produktionsdauer beschäftigt sind, steht auf der connexx.av-Seite zum Download bereit. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2013. Die Gagenanhebungen werden ab 1.7.2012 und ab dem 1.1.2013 wirksam. Ebenfalls online stehen der Tarifvertrag für Beschäftigte in den technischen Betrieben für Film und Fernsehen (VTFF) und der Tarifvertrag für Beschäftigte in Unternehmen des privatrechtlichen Rundfunks (TPR). Beide werden gerade neu verhandelt!

Und hier geht’s zu den Verträgen: http://www.connexx-av.de/tarifvertraege.php


6. Anmeldung/Impressum

Erscheinungsdatum: Der ver.di-FilmUnion-Newsletter erscheint grundsätzlich am Ende eines Kalendermonats. Aus Termingründen sind Verschiebungen des Versandes nicht auszuschließen. Wenn Sie den ver.di-FilmUnion-Newsletter kostenlos erhalten wollen, melden Sie sich bitte persönlich an unter http://www.connexx-av.de/publikationen_newsletter_bfv.php.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
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Besenbinderhof 60
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fon: 040.2858-4151, fax: 040.25328815
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Autor und Texter der Beiträge:
Christoph Brandl

Redaktion: Olaf Hofmann
Impressum und V.i.S.d.P.
Dieser Newsletter wird von Wille Bartz, Geschäftsführer connexx.av GmbH, dem Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, monatlich herausgegeben.
connexx.av GmbH
c/o ver.di LBZ Niedersachsen
Wille Bartz
Goseriede 10-12
30159 Hannover

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