BFV-Newsletter 5/2011

connexx.av und der BundesFilmVerband (BFV) in ver.di wollen mit diesem monatlichen Newsletter für bessere Information und Transparenz bei den Beschäftigten der Produktionswirtschaft von Film- und Fernsehen sorgen. Insbesondere sollen hier film- und sozialpolitische Themen aufgegriffen werden. Der BFV bildet das gewerkschaftliche Netzwerk von Film- und Kulturschaffenden sowie allen anderen an der Film- und Fernsehproduktion beteiligten Beschäftigten. Er tritt für Kunstfreiheit und gerechte Arbeitsbedingungen ein. Als vorrangiges Ziel strebt er eine integrierte Interessenvertretung dieser Filmberufe in der zergliederten Branche gegenüber Sendern, Produzenten und der Politik an:
http://www.connexx-av.de/filmfernsehproduktion_bfv.php

Inhalt

  1. „6 statt 12“ geht in Runde 2 - Diskussion zu Verbesserungen bei ALG I läuft an
  2. NDR arbeitet gerne mit Ausbeuterfirmen nach Billigtarif christlicher Gewerkschaft - Echte Gewerkschafter wehren sich mit guten Erfolgsaussichten!
  3. Sportrechte bei ARD und ZDF: Von Normalstandard bis BOX-Vertragswirrwarr - dann eben mehr fiktionale Produktionen bei den Privatsendern
  4. Pro7 verstößt gegen EU-Richtlinie - BFV fordert konsequentere Regeln
  5. ZDF baut Digitalkanäle um
  6. UCI-Kinowelt schwächt deutschen Filmstandort weiter
  7. Meldungen
  8. Impressum / Abo

1. „6 statt 12“ geht in Runde 2 - Diskussion zu Verbesserungen bei ALG I läuft an

Der Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestages ließ sich am 11. Mai von Experten informieren. Die ersten Schlüsse aus dem Vorgetragenen fallen – je nach Sitz in Regierung oder Opposition - sehr unterschiedlich aus. Zur angekündigten Reform der im August 2009 gemeinsam von CDU/CSU und SPD eingeführten Regelung zum ALG I für Film- und Kulturschaffende stehen alle Beteiligten weiterhin, wie diese Reform der Reform aussehen soll ist dagegen noch unklar: Unbefriedigend für alles ist: durch die verkürzte Anwartschaftszeit in der nun geltenden zu restriktiven Form haben abhängig beschäftigte Filmschaffende und Künstler kaum eine Möglichkeit, Arbeitslosengeld I zu beziehen. Dies hatte ver.di bereits im Sommer 2009 nach Bekanntwerden der Gesetzesentwürfe der großen Koalition befürchtet. Dabei hatten im Vorfeld die Koalitionspolitiker herausragend vor allem Kulturstaatsminister Bernd Neumann noch wirkungsvolle Verbesserungen für die Zugangsvoraussetzungen zum ALG 1 versprochen und dafür durchaus taugliche Vorschläge gemacht. An diese Ideen sollten sich die federführenden CDU-Politiker nun erinnern. „Erfreulicherweise nimmt die CDU nun ihre Aufgabe wahr, die Mitte 2009 aus der Taufe gehobene verkürzte Anwartschaft auf ALG 1 nachzubessern“, erklärt Tarifsekretär Matthias von Fintel. „Kulturstaatsminister Bernd Neumann, hatte damals schon - wie auch von den Filmgewerkschaftern gefordert - eine deutliche längere Befristungsdauer von 3 Monaten, statt der nun geltenden 6 Wochen gefordert. Wenn auch die Begrenzung des Einkommens die Filmschaffenden nicht weiter vom Anspruch auf ALG 1 ausschließen würde, könnte die CDU ihre Versprechungen umsetzen und zu einer wirkungsvollen sozialen Absicherung von Filmbeschäftigten beitragen. Unser Beitrag zur Lösung ist das tarifvertragliche Zeitkonto, das zu einer längeren Beschäftigungszeit und damit Beiträgen in die Sozialversicherung führt“, so der Gewerkschafter abschließend. Weiterhin erwartet von Fintel aus den Ergebnissen der vom BFV durchgeführten Umfrage unter Filmschaffenden Aussagen dazu, welche Schwächen die verkürzte Anwartschaft zur sozialen Absicherung noch hat und an welchen Stellschrauben gedreht werden müsse.

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2. NDR arbeitet gerne mit Ausbeuterfirmen nach Billigtarif christlicher Gewerkschaft - Echte Gewerkschafter wehren sich mit guten Erfolgsaussichten!

Der Norddeutsche Rundfunk NDR - das beste am Norden - leistet sich mit mindestens zwei Firmen ein Geschäftsverhältnis, die über Jahre auf niedrigstem Niveau Film- und Fernsehschaffende an den NDR ausgeliehen haben. Die Grundlage war der Tarifvertrag der CGZP - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften. Da diese „Pseudo-Gewerkschaft“ einiger „Pseudo-Christen“ von Arbeitgebern und Politiker aus dem arbeitgeberfreundlichen Lager Tarifverträge auf Billigflaggenniveau und ohne tatsächliche Mitgliedschaft mit diversen Firmen vereinbarten, hatte die Gewerkschaft ver.di gegen die CGZP geklagt. Das Bundesarbeitsgericht BAG hat ver.di am 14. Dezember 2010 Recht gegeben und die CGZP für tarifunfähig erklärt. Damit sind alle Tarifverträge ebenfalls nichtig - und zwar von Anfang an. Das heißt zum Beispiel, alle beschäftigten Leiharbeiter, die über Firmen an den NDR ausgeliehen werden - auch nur für einen Tag -, haben jetzt nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Kollegen beim NDR. Ihre Firmen müssen sie auf diesem Niveau „Equal Pay“ - Gleiche Bezahlung bei gleicher Tätigkeit - vergüten. Es laufen derzeit diverse Klagen, die gute Aussichten auf Erfolg haben. Denn: Es geht für die Film- und Fernsehschaffenden um viel Geld. Wer drei Jahre nach dem CGZP-Tarifvertrag bezahlt wurde, kann mit Nachforderungen von € 10.000 - 30.000.- rechnen, je nachdem wie häufig er für eine „Ausbeuterproduktionsfirma“ gearbeitet hat. Es lohnt sich aber auch, nur wenige Monate Gagen- oder Gehaltsforderungen gerichtlich einzuklagen, denn es geht nicht nur um das reine Entgelt, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge. „Wer sich angesprochen oder zu Recht ausgebeutet fühlt dem wird von einer „echten“ Gewerkschaft geholfen, denn die steht hinter euch!“, so der Vorstand des BFV. Alle von dieser Thematik betroffenen Film- und Fernsehschaffenden sollten sich umgehend an einen der connexx.av-Mitarbeiter der Standorte Hamburg, Berlin, Frankfurt, Köln oder München wenden oder bei einem ver.di-Büro vor Ort.


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3. Sportrechte bei ARD und ZDF: Von Normalstandard bis BOX-Vertragswirrwarr - dann eben mehr fiktionale Produktionen bei den Privatsendern

Der Kauf der Rechte an der Fußball-Champions-League durch das ZDF für 54 Mio. Euro, der Deal der öffentlich-rechtlichen Sender mit dem DFB für ein Paket mit den Freundschaftsspielen der Fußball-Nationalmannschaft der Männer, allen Spielen des Teams der Frauen, der Bundesliga der Frauen sowie der 3. Männer-Liga für mehrere Spielzeiten sorgt für Unmut bei den Filmschaffenden und Produzenten von fiktionalen Programmen, die Politiker und Gremienvertreter aufschrecken. Dabei wird mit zweierlei Maß gemessen. In den 90er Jahren waren es die Privaten, die mit Fußball, Boxen, Formel 1 und Skispringen ihre Einschaltquoten nach oben trieben. ARD und ZDF wurden von den aufstrebenden Konzernen überboten und in der Zuschauergunst abgehängt. Wenn sie jetzt diese Strategie wiederholen, um jüngere Zuschauer zu binden, wird ihnen vorgeworfen, sich den Erfolg zu erkaufen. Die ARD weist insbesondere den in Zeitungen von „Bild“ bis „FAZ“ erhobenen Vorwurf der Preistreiberei zurück. Mit dem Verhandlungsergebnis bewege sich die ARD exakt im Rahmen des bisherigen Umfangs der Berichterstattung, sagte ARD-Sport-Koordinator Axel Balkausky. Es gehe nicht um ein Mehr in der Sportberichterstattung, sondern darum, den Gebührenzahlern die schon bislang in der ARD übertragenen Spiele auch weiterhin zu bieten. Der Vorstand des BundesFilmVerbandes BFV bilanziert nüchtern: „Natürlich wünschen wir uns mehr Investitionen in fiktionale Produktionen von ARD und ZDF, aber wenn die Privatsender mal nicht bei den Sportrechten zum Zug kommen, dann hindert auch sie niemand daran für das eingesparte Geld fiktionales Programm zu produzieren; der Qualität täte das gut und der Beschäftigungssituation beim Film ebenfalls!“

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4. Pro7 verstößt gegen EU-Richtlinie - BFV fordert konsequentere Regeln

Ganze 82 Prozent des Fictionangebots von Pro Sieben kommen aus den USA. Das ergibt die "Programmanalyse 2010" des Instituts für empirische Medienforschung (IFEM). Nur 11 Prozent des Fictionangebots von Pro7 kommen aus Europa. Damit verstößt der Münchner Sender gegen die Audivisuelle-Mediendienst-Richtlinie der EU. Sie besagt, dass mindestens die Hälfte der fiktionalen Sendungen europäische Werke sein sollen. Jedenfalls "soweit möglich", heißt es in der Passage, weshalb ein Verstoß bis heute auch keine Konsequenzen hatte. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) wehrt sich schon länger gegen die Richtlinie, da er sie als Eingriff in die Programmfreiheit empfindet. Bis jetzt kam es allerdings nie zu Sanktionen, weshalb man keine Notwendigkeit sah, die Frage nach der Rechtmäßigkeit juristisch bis zum Ende durchzufechten. „Der VPRT verwechselt hier eindeutig den Gedanken der Programmfreiheit mit einer Geiz-ist-Geil Kultur“, stellt der Vorstand der Filmgewerkschafter vom BFV fest. „Vielmehr brauchen wir für Film- und TV-Produktionen ein inländisches Beschäftigungswachstum durch Auftrags- und Co-Produktionen aller Sender und ein verstärktes europäisches Kulturbewusstsein, anstatt die Profitorientierung fehlgeleiteter Programmfreiheit bestimmter Sender; folglich ist die Richtlinie in eine zwingende Mindestquote zu formulieren und durchzusetzen“, empfiehlt der Vorstand weiter.

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5. ZDF baut Digitalkanäle um

Das legendäre Hard-Rock-Festival im kleinen Wacken und Hip-Hop gehören heute ebenso selbstverständlich zur Kultur wie interaktive Angebote, findet ZDF Intendant Markus Schächter und setzt auf den Digitalkanälen den Verjüngungskurs seines oft als Oldie-Programm gescholtenen Senders fort. Am 7. Mai wird aus ZDF-Theater der Kanal ZDFkultur. Der Spartensender steht dann ganz im Zeichen der modernen Unterhaltung. „Die Unterschiede zwischen e- und u-Kultur haben sich in den vergangenen Jahrzehnten verwischt. Dieser Wirklichkeit muss sich auch das Fernsehen anpassen“, denkt Wolfgang Bergmann, der das Programm mit verantwortet. Und sehr viel teurer wird es auch nicht. „Der große Geldregen bleibt aus, was uns fordert, innovativ über spannende Marken nachzudenken“, meint Bergmann. Der Etat des Kanals steigt von 8 auf knapp über 12 Mio. Euro. Der Mehrbetrag wird nicht dem Gebührenzahler auferlegt, sondern soll durch Umschichtungen bei der Mutter erwirtschaftet werden. Ganz nebenbei dürfte der geringe finanzielle Einsatz auch einen Vorteil haben: „Wir haben Zeit, können ohne Druck durch die Quote ausprobieren.“

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6. UCI-Kinowelt schwächt deutschen Filmstandort weiter

Schlechte Nachrichten für die Kinobranche. Die UCI hat Verfassungsklage gegen das Urteil des Leipziger Verwaltungsgerichtes vom 23. Februar 2011 eingelegt. Die Richter hatten entschieden, dass das Filmförderungsgesetz durch die Nachbesserungen vom August 2010 der Verfassung entspricht und Ausgabengerechtigkeit bestehe. Zuvor hatte die UCI bemängelt, dass die Kinos vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen worden waren, im Rahmen des Gesetzes für die Produktion deutscher Filme zu zahlen. Die Fernsehsender zahlten dagegen freiwillig. Das wurde von Bernd Neumann behoben. Die Entscheidung sei anhand einer Abwägung getroffen worden, erklärte UCI-Geschäftsführer Ralf Schilling gegenüber „Blickpunkt: Film“, ob ein weiteres Vorgehen erfolgversprechend sei. UCI hätte als Kläger in Leipzig eine Fülle von Argumenten vorgebracht, die angeblich "überhaupt nicht gewürdigt wurden". Teilweise soll der Sachvortrag sogar in sein Gegenteil verkehrt worden sein, weshalb man auch eine sogenannte Anhörungsrüge vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben habe. Über diese muss das Gericht nach Auskunft von UCI nun entscheiden, bevor das Bundesverfassungsgericht über eine Annahme der Verfassungsbeschwerde befindet. Hintergrund für diesen Schritt ist vor allem, dass die UCI einer Londoner „Heuschrecke“ gehört und die Entscheidung wohl kaum in Deutschland gefallen sein dürfte.

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7. Meldungen

Entscheidung zum ZDF-Staatsvertrag erst 2012

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich erst 2012 über die Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag entscheiden. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Grund sind offenbar Fristen für die Stellungnahmen der vielen am Verfahren beteiligten Verbände und staatlichen Organe. Es spricht vieles dafür, dass es zu einer mündlichen Verhandlung in dem Fall kommen wird. Das Gericht soll auf Antrag des SPD-geführten Landes Rheinland-Pfalz prüfen, ob die Aufsichtsgremien des Senders (Verwaltungsrat, Fernsehrat) ausreichend staatsfern sind. Kritiker bezweifeln das und erwarten nach dem Urteil eine grundlegende Reform der Aufsicht auch in der ARD. Die Gremien sollen eine Kontrolle der Sender durch Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen garantieren. Anlass für die Klage war die Verhinderung der Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender durch die acht CDU-Vertreter im Verwaltungsrat 2010.

http://www.sueddeutsche.de/s5n38U/4096812/Brender-2012.html

Verleger jammern weiter – ARD und ZDF-Angebote haben Drei-Stufentest bestanden

Christian Nienhaus, der Vorsitzende des Zeitungsverlegerverbands NRW, kündigte am 11. Mai Klagen gegen den sogenannten Drei-Stufen-Test an. Mit dem Test werden, so haben es die Ministerpräsidenten der Länder im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschrieben, die TelemedienAngebote (Online und weitere digitale Angebote) der öffentlich-rechtlichen Sender überprüft. Das Verfahren sei nach Auffassung der Verleger "nicht rechtskonform", sagte Nienhaus bei der ZV-NRW-Jahreshauptversammlung in Meerbusch bei Düsseldorf. Zuständig für die Prüfung sind die internen Aufsichtsgremien - bei der ARD die Rundfunkräte, beim ZDF der Fernsehrat. Sie entscheiden, ob das Angebot die Anforderungen des Staatsvertrages erfüllt. Die Gremien hatten 2010 alle Telemedien-Angebote der ARD in aufwändigen Drei-Stufen-Tests geprüft und zum Teil mit Änderungen genehmigt. Damit haben alle Web-Angebote der ARD und des ZDF den vorgeschriebenen Drei-Stufen-Test bestanden. Die Verleger hatten dagegen immer gefordert, den Auftritt der Sender im Internet kräftig zu beschneiden.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,760949,00.html

Kartellamt ermittelt gegen RTL

Anfang Februar durchsuchten Beamte des Kartellamts erneut die Büros von RTL. Dies bestätigte der Sender dem Nachrichtenmagazin „FOCUS“. Es geht um den Verdacht, die beiden großen privaten Sendergruppen hätten sich abgesprochen, digitale Free-TV-Programme nur noch verschlüsselt auszustrahlen und gegen zusätzliches Entgelt zugänglich zu machen. Das Kartellamt hatte das Verfahren bereits im Mai 2010 eingeleitet. Bei der neuerlichen Durchsuchung handele es sich um „Nachermittlungen“, teilte die Behörde mit.

Video-on-Demand im Kommen


Der Kauf und das Anschauen von Filmen via Internet sind zunehmend beliebt. Bereits 12 Millionen Deutsche haben kostenpflichtige Film-Downloads und Streaming-Angebote genutzt oder Film-DVDs im Netz gekauft. Das geht aus einer aktuellen Erhebung für den Hightech-Verband BITKOM hervor. Vor zwei Jahren waren es erst 10 Millionen. „Jeder vierte Internetnutzer wählt sich Wunschfilme am PC aus“, erklärt BITKOM-Vizepräsident Achim Berg. Am populärsten ist der Online-Kauf von Filmen bei den 30- bis 49-Jährigen. In dieser Altersgruppe greifen 30 Prozent der Internetnutzer auf die Angebote zurück. Besonders aktiv sind auch die Senioren ab 65 Jahren mit 21 Prozent. Schlusslicht sind die 14- bis 29-Jährigen mit knapp 19 Prozent. Nach Bevölkerungsgruppen gibt es ebenfalls Unterschiede. Mit am beliebtesten ist der Online-Filmkauf bei arbeitslosen Internetnutzern (26 Prozent). Dagegen ordern nur 11 Prozent der studierenden Onliner und 14 Prozent der Hausfrauen ihre Wunschfilme im Netz.

http://www.bitkom.org/67904_67900.aspx

Filmkritiker fordert mehr Geld für Filmarchive

Der Verband der Deutschen Filmkritik hat Bernd Neumann, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, und Monika Grütters in einem Offenen Brief gemahnt, das deutsche Filmerbe zu retten. Das Modell der Erhaltung der Filme aus dem Rechtestock der Murnau-Stiftung sei durch die Programmpolitik der Fernseh-Sender, die kaum noch Lizenzen ankaufen, in die Schieflage geraten. Im Bundesarchiv/Bundesfilmarchiv sind durch die permanenten Kürzungen des Etats in den vergangenen Jahren rund 100 Planstellen weg gefallen, so dass das Archiv kaum noch in der Lage ist, notwendige Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. In den kommenden Jahren stehe zudem die Digitalisierung der Filme an, für die die Archive zusätzliches Geld benötigen. Denn sonst droht, dass nur einige, die populären Titel weiter für das Publikum zugänglich. Der Verband fordert, die Finanzierung der Arbeit der Murnau-Stiftung neu aufzustellen, den Etat des Bundesfilmarchivs als Herzstück der deutschen Filmarchivlandschaft kräftig zu erhöhen, ein zentrales Register aller in Deutschland produzierten Filme einzurichten und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinematheksverbund ein Konzept zur Digitalisierung der Bestände zu erarbeiten.

Justizministerium plant VG Schnipsel

Kommerzielle Anbieter, die beim Verlinken automatisiert kleine Textausschnitte von Verlagssites übernehmen (‚Snippets‘), sollen dafür in eine Verwertungsgesellschaft einzahlen. Dies plant zumindest Justizministerin Sabine Leutheusser und präzisierte damit ihre Vorstellungen zum von den Verlegern geforderten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse. Sie will eine Art „VG Snippet“ einführen und damit die „Verwendung auch von Teilen von Presseerzeugnissen“ durch kommerzielle Nutzer wie „Google oder andere(n)“ abgabenpflichtig machen. Hierzu könnte eine Verwertungsgesellschaft geschaffen werden, die ihre Einnahmen an Verlage und Journalisten abführt.
http://carta.info/40271/leistungsschutzrecht-leutheusser-schnarrenberger-will-snippet-abgabenpflicht/

8. Anmeldung/Impressum

Erscheinungsdatum: Der BFV-Newsletter erscheint grundsätzlich am Ende eines Kalendermonats. Aus Termingründen sind Verschiebungen des Versandes nicht auszuschließen. Wenn Sie den BFV-Newsletter kostenlos erhalten wollen, melden Sie sich bitte persönlich an unter http://www.connexx-av.de/publikationen_newsletter_bfv.php.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
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Redaktion: Olaf Hofmann
Impressum und V.i.S.d.P.
Dieser Newsletter wird von Wille Bartz, Geschäftsführer connexx.av GmbH, dem Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, monatlich herausgegeben.
connexx.av GmbH
c/o ver.di LBZ Niedersachsen
Wille Bartz
Goseriede 10-12
30159 Hannover

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