ver.di FilmUnion - Newsletter 03/2014

Man kann es ja mal versuchen. Eine Ausnahme zum Mindestlohn fordern. Auch die Produzentenallianz reiht sich in die Reihe derjenigen, die das Gesetz schon aushöhlen wollen, bevor es verabschiedet ist. Die ver.di FilmUnion ist gegen jede Ausnahme und aus der Filmbranche regt sich Widerspruch, wie ihr hier nachlesen könnt.Doch nicht nur von der heimischen Wirtschaft droht den Kreativen Ungemach. Ein großes Unwetter, ein ausgewachsener Hurrikan gar zieht von jenseits des Atlantiks auf in Form des Freihandelsabkommens TTIP. Doch weil die Transparenz fehlt und das, was wir wissen, unheimlich ist, regt sich Kritik. Alles, was wir ganz genau wissen, ist: Es ist auch weiterhin ratsam, kritisch zu bleiben. Viel Spaß beim Lesen und am Sommer!
Eure ver.di FilmUnion

Inhalt

  1. Mindestlohn muss ausnahmslos gelten – auch für Filmproduktionen
  2. Kritik vom Set zum Mindestlohn-Vorschlag der Produzenten
  3. Code of Practice für freie Film- und Fernsehschaffende
  4. TTIP – unheimlich heimlich
  5. Unternehmen müssen sich an Sozialversicherungen für Künstler und Publizisten korrekt beteiligen
  6. Setbesuche der ver.di FilmUnion und behördliche Kontrolle am Set
  7. Zeit für Geld zum Drehbuchschreiben
  8. VG Bild-Kunst – Stimmen an ver.di übertragen!
  9. Meldungen
  10. Impressum / Abo


1. Mindestlohn muss ausnahmslos gelten – auch für Filmproduktionen

ver.di lehnt Ausnahmen für den Mindestlohn ab, das gelte auch für Praktikanten in der Filmwirtschaft, erklärt der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Obwohl Praktikantinnen und Praktikanten beim Film über viele Monate und mit hohem Engagement Leistung erbringen, will die Produzentenallianz die Betroffenen ohne auch nur halbwegs angemessene Bezahlung abspeisen. Aus Sicht der Filmwirtschaft ist das ein attraktives Geschäftsmodell – für die Betroffenen jedoch ein unerträgliches Ausmaß an fehlender Wertschätzung für ihre Arbeit.“ Werneke kritisierte damit einen Vorstoß der Produzentenallianz, dem Arbeitgeberverband der Filmproduktionswirtschaft. Demnach sollen Praktikanten bis zu zwölf Monate von der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro ausgenommen werden. Trotz bereits vorgebrachter deutlicher Kritik an dem Vorstoß der Produzentenallianz hatte diese ihre Forderung Ende Mai abermals bekräftigt.

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2. Kritik vom Set zum Mindestlohn-Vorschlag der Produzenten

Die Rückmeldungen unserer filmschaffenden KollegInnen bestätigen, dass wir mit unserer Forderung „Keine Ausnahme zum Mindestlohn“ richtig liegen. Das Bestreben der Produzentenallianz, die Filmwirtschaft brauche eine Ausnahme für Praktikanten vom Mindestlohn wird an den Sets und in den sozialen Medien heiß diskutiert. Der kritische Blick eines Filmschaffenden (Name liegt der Redaktion vor), den wir hier exemplarisch wiedergeben, spiegelt die Ansicht vieler KollegInnen wider, die uns immer wieder ganz ähnliche Erfahrungen und Einschätzungen über das Praktikantenwesen in Filmproduktionen liefern. Seine Kritik: Viele Praktikanten beim Film ersetzen die Assistentenstellen, nicht die Ausbildung.

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3. Code of Practice für freie Film- und Fernsehschaffende

Im Code of Practice fasst die ver.di FilmUnion ihre Forderungen zugunsten von Film- und Fernsehschaffenden zusammen, die für die ARD und das ZDF tätig sind, unabhängig sowohl davon, ob sie freiberuflich schaffen oder angestellt sind, als auch davon, ob sie direkt für die ARD und das ZDF oder aber für eine Privatfirma wirken. Denn sie leisten alle die gleiche Arbeit. Um Kosten einzusparen oder zu verschieben, lagern die öffentlich-rechtlichen Sender in zunehmendem Umfang Produktionen an Privatfirmen aus, die meistens nicht tarifgebunden sind. Kostendruck und harter Wettbewerb um die ausgeschriebenen Produktionen wirken auf die Honorare und Gehälter der Film- und Fernsehschaffenden ein. Der Code of Practice mahnt die soziale Verantwortung von ARD und ZDF an, fordert angemessene Produktionsbudgets und eine soziale Absicherung von Filmschaffenden durch Equal Pay und bessere Regelungen für Selbstständige, Einpersonen- und Kleinstunternehmen.

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4. TTIP – unheimlich heimlich

Seit Juli letzten Jahres laufen die Verhandlungen zur Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP. Kaum etwas wird im Moment so heftig diskutiert und das Erstaunliche daran ist, dass man den konkreten Stand der Verhandlungen nur erahnen kann - es wird geheim verhandelt. Angela Merkel sagte damals kurz vor Verhandlungsbeginn: „Nichts wünschen wir uns mehr als ein Freihandelsabkommen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten.“ Kritiker wie ver.di dagegen wünschen sich vor allem Transparenz bei den Verhandlungen und die Gewährleistung der europäischen Standards bezüglich Demokratie, Umwelt, Kultur, Jurisprudenz, Daseinsvorsorge und des Rechts- und Sozialwesens.

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5. Unternehmen müssen sich an Sozialversicherungen für Künstler und Publizisten korrekt beteiligen

ver.di begrüßt den Mitte Mai veröffentlichten Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, der eine regelmäßige Überprüfung aller Unternehmen daraufhin vorsieht, ob sie ihre Pflichten erfüllen und sich an den Sozialversicherungskosten der von ihnen beauftragten Künstler und Publizisten beteiligen. In Zeiten, in denen immer häufiger Arbeit auf Selbstständige und in prekäre Arbeitsformen verlagert werde, so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke, sei eine genaue Überprüfung der korrekten Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen aber auch auf mögliche missbräuchliche Beschäftigungsformen wie etwa Scheinselbstständigkeit notwendiger denn je.

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6. Setbesuche der ver.di FilmUnion und behördliche Kontrolle am Set

Immer wieder rufen Filmschaffende - Mitglieder und Nichtmitglieder - bei der ver.di FilmUnion an, die von regelmäßigen Verstößen gegen die Höchstarbeitszeitgrenzen nach dem gültigen Tarifvertrag berichten. Viele rufen dann nach "Sofortmaßnahmen", wie, "ihr müsst jetzt sofort vorbeikommen und einen Setbesuch organisieren“. Damit das auch funktioniert und zielführend ist, beschreiben wir hier noch einmal, wie es gehen kann und wie ihr uns und ggf. den Behörden die Sache einfacher machen könnt.Grundsätzlich gehen wir von der ver.di FilmUnion gern an die Sets, so oft dies möglich ist, sprechen mit den Kolleginnen und Kollegen, verteilen Informationen, erklären die Tarifregeln. Auch führen wir den Tarifcheck der Arbeitsverträge unserer Mitglieder und können die Anwendung des Tarifvertrags durchsetzen. Wenn es jedoch um Arbeitszeitverstöße geht, die abgestellt werden sollen, sind wir auf die Zusammenarbeit mit euch, den Filmschaffenden an den Sets, angewiesen. Dabei sind die Aufsichtsbehörden die Instanz, die Kontrollen durchführen und entsprechende Sanktionen bei Verstößen verhängen dürfen, die die Produktion dazu bewegen soll, die Regeln einzuhalten.Dazu bedarf es allerdings der gezielten Mithilfe der Filmschaffenden durch die Zulieferung exakter Informationen. Das heißt, konkret zu benennen wann, in welchem Umfang und an welchen Tagen die Verstöße stattgefunden haben. Denn nur aufgrund konkret benannter Verstöße können, können die Behörden und auch wir mehr tun als nur für die Einhaltung der Regeln zu appellieren.

Folgende Vorgehensweise empfehlen wir daher:

1. Dokumentation

Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten dokumentieren. Arbeitszeitaufzeichnungen konsequent durch GewerkeleiterIn bzw. Zuständigen abzeichnen lassen. Laufen die Arbeitszeiten aus dem Ruder, möglichst frühzeitig mit möglichst detailiierten Informationen dazu bei der ver.di FilmUnion über connexx.av melden. Wir leiten diese dann an die zuständigen Behörden weiter. Wichtig sind die Anzahl der Verstöße, die Bereiche, in denen die Verstöße in stattgefunden haben bzw. stattfinden und in welchem Umfang. Die Dispositionen liefern Anhaltspunkte, sind allein aber nicht ausreichend und nicht aussagekräftig in Bezug auf die tatsächlichen Zeiten der einzelnen Filmschaffenden. Außerdem benötigen wir wie auch die Behörden Angaben über die Drehorte mit geplanten Anfangs- und Endzeiten.

2. Kontakt und Datenschutz

Damit ein Setbesuch zustande kommen kann, ist es wichtig, dass wir Kontakt zu euch halten können. Wir gewährleisten eure Anonymität und geben keinerlei persönliche Daten an Behörden oder andere Dritte weiter. Um Absprachen mit euch treffen zu können, benötigen wir aber euren Namen sowie eine Möglichkeit, euch erreichen zu können, wie Mail oder Mobilnummer. Alle Schritte, die wir unternehmen, sprechen wir mit euch ab.

3. Kontrolle

Wir informieren die zuständigen Behörden eures Drehortes und bitten um die Durchführung von Kontrollen zu abgesprochenen Zeiten am Set. Die FilmUnion hält Kontakt zu euch, den Filmschaffenden und den Behörden und kann so Einfluss auf den Prozess der Kontrollen nehmen.

4. Mitgliedschaft

Als ver.di FilmUnion agieren wir im Schwerpunkt für alle Gewerkschaftsmitglieder, da nur sie Vertragspartner des Tarifvertrages mit den Produzenten sind und sich auf die Einhaltung des Tarifvertrages berufen können. Daher kann es sein, dass wir bei Anfragen von Nicht-Mitgliedern zu Setbesuchen auf die Behörden verweisen müssen. Mitglieder unterstützen wir in vollem Umfang.

5. Vorsicht

Am Set sollte jede/r sehr vorsichtig mit negativen Äußerungen sein. Leider zeigt die Erfahrung, dass immer mal wieder vermeintliche „Bösewichte“ identifiziert werden. Der Austausch mit KollegInnen des Vertrauens dagegen ist natürlich wichtig, denn ohne Austausch könnte auch keine Solidarität zwischen den KollegInnen hergestellt werden.

7. Geld für Zeit zum Drehbuchschreiben

Auch in diesem Jahr bieten wir der schreibenden Zunft unter unseren Mitgliedern in Berlin-Brandenburg wieder das 2-tägige Seminar an über Fördermöglichkeiten für Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren im Spielfilmbereich.

Drehbücher zu schreiben ist eine Kunst, Förderung dafür zu beantragen auch. Aber man kann es lernen. Von Silvia Itscherenska, die in einem zweitägigen Seminar durch den Förderdschungel führt. So stellt sie überregionale und regionale Fördermöglichkeiten für Spielfilmdrehbücher vor, die von Drehbuchautorinnen und -autoren beantragt werden können. Dies beinhaltet die unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen, die Förderarten und die Richtlinien, die mit der Förderpraxis in Bezug gesetzt werden.

Darüber hinaus geht es um Exposé-, Treatment- und Drehbuchwettbewerbe sowie Filmpreise und Stipendien mit ihren verschiedenen Ausschreibungsbedingungen.
Ganztägig Freitag, 1.8. - Sonnabend, 2.8.2014
ver.di-Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 1, 10179 Berlin
Teilnahmegebühr für ver.di-Mitglieder: 25 Euro.
Anmeldung bis zum 30.6.2014

Einzelheiten und das Anmeldeformular


8. VG Bild-Kunst – Stimmen an ver.di übertragen!

Im Kampf für gerechte und angemessene Vergütungen für Urheber/innen und Leistungsschutzberechtigte sind die Verwertungsgesellschaften besonders wichtig. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst lädt für den 28. Juni zu den Berufsgruppenversammlungen und die diesjährige Mitgliederversammlung ein – die Gremien haben in diesem Jahr einige Satzungsänderungen und Änderungen der Verteilungspläne auf der Agenda. Bei der VG Bild-Kunst können alle Mitglieder, die nicht teilnehmen können, ihr Stimmrecht auf eine Berufsorganisation der jeweiligen Berufsgruppe übertragen. Dafür reicht es, die Postkarte, die den Mitgliedern zugeschickt worden ist, auszufüllen und bis zum 25. Juni (Eingang) an die VG Bild-Kunst zu senden. Bitte nutzt diese Postkarten und übertragt Eure Stimme an Eure jeweilige ver.di-Fachgruppe!
  • Gruppe I: ver.di – Fachgruppe Bildende Kunst,
  • Gruppe II: ver.di – dju = Fotografie, Design etc.
  • Gruppe III: Film Fachgruppe Medien – Rundfunk, Film, Audiovisuelle Medien
Bitte weist Kolleginnen und Kollegen aus eurem beruflichen oder betrieblichen Umfeld auf diese Stimmrechtsübertragung hin. Es wäre schade, wenn Stimmen verfielen. Außerdem neigen Berufsverbände, die nur einzelne Berufsfelder vertreten, dazu, sehr fleißig ihre Stimmrechtsübertragungen zu bündeln und damit die spezielle Interessenvertretung einzelner Berufszweige innerhalb der drei Berufsgruppen voran zu treiben. Die Stimmübertragung auf die ver.di-Fachgruppe dient dem Gedanken der gemeinsamen Stärke und Solidarität zwischen den Berufsgruppen.

9. Meldungen

Umfrage bei Selbständigen und Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

Im Rahmen des jährlichen Monitorings der Kultur- und Kreativwirtschaft führt das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) eine empirische Untersuchung bei Selbständigen und Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland durch. Die Studie erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und mit Unterstützung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung.

Gegenstand der Befragung ist das Kooperationsverhalten von Selbstständigen und Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 5 bis 10 Minuten.Wenn sich viele freie Medienschaffende an der Umfrage beteiligen, könnt ihr der Untersuchung eine wichtige Stimme zur Situation der Freien in der deutschen Kultur- und Medienszene verleihen.

http://www.zew.de/kkwumfrage2014

BBC baut Stellen ab

Die öffentlich-rechtliche BBC wird in den nächsten zwei Jahren rund 600 von insgesamt 8.000 Stellen streichen. Laut "Forbes" verlieren rund 500 Redakteure aus der News-Sparte ihren Job, dazu rund 100 Radio-Mitarbeiter. Die Gewerkschaften drohen mit Streik. Sie fürchten um die Qualität der Programme und fordern Kürzungen bei der Zahl und der Bezahlung der Führungskräfte. Die BBC muss sparen, weil die britische Regierung 2010 die Rundfunkgebühr bis 2016 eingefroren hat. Die BBC hatte daraufhin angekündigt, insgesamt rund 2.500 Stellen zu streichen und 800 Mio. Pfund jährlich einzusparen. Seit 2012 verloren bereits 400 Redakteure ihren Job, vorwiegend beim Fernsehen und dem World Service.

RTL: Mehr Journalismus, weniger Scripted Reality

RTL-Geschäftsführer Frank Hoffmann will das Niveau seines Programms heben. Nach dem Erfolg von "Team Wallraff" will die Bertelsmann-Tochter mehr investigativen Journalismus liefern - ab Juli etwa mit "Undercover Deutschland", so Hoffmann im Interview mit DWDL. Bei den Casting-Shows sollen die Live-Shows reduziert werden. Die neue Casting-Show "Rising Star" funktioniert mit einer live-Beteiligung der Zuschauer. Per App.

ARD und ZDF: Rückzug aus dem Osten

ARD und ZDF sorgen sich um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter in der Ostukraine und ziehen ihre Korrespondenten aus dem umkämpften Donezk ab. Bis auf weiteres werden ARD-Korrespondentin Golineh Atai und ZDF-Reporterin Katrin Eigendorf aus Dnepropetrovsk berichten, das 270 km nordwestlich von Donezk liegt. ZDF-Chefredakteur Peter Frey hält es zwar für "sehr wichtig", mit eigenen Reportern vor Ort zu sein. Im Zweifel gelte jedoch: "Sicherheit geht vor."

Ägypten: TV-aus für Satire

Der bekannte Satiriker Bassem Youssef stellt seine TV-Sendung "Al Bernameg" aus Angst um Leib und Leben ein. "Das derzeitige politische Klima in Ägyptem läßt Satire schlicht nicht zu", sagte Youssef auf einer Pressekonferenz. Die Sendung lief zuletzt auch auf der Deutschen Welle.


10. Impressum / Abo

Die ver.di FilmUnion will mit diesem Newsletter für bessere Information und Transparenz bei den Beschäftigten der Produktionswirtschaft von Film und Fernsehen sorgen. Insbesondere greifen wir film- und sozialpolitische Themen auf. Die ver.di FilmUnion bildet das gewerkschaftliche Netzwerk von Film- und Fernsehschaffenden und allen anderen Beschäftigten in Produktions-, Dienstleistungs- und Studiobetrieben.

Wir treten für Kunstfreiheit, gerechte Arbeitsbedingungen, soziale Absicherung und vor allem die Umsetzung tariflicher Bestimmungen ein. Als vorrangiges Ziel streben wir eine integrierte Interessenvertretung der Film- und Fernsehbeschäftigten in der zergliederten Branche gegenüber Sendern, Produzenten und der Politik an.

Der ver.di-FilmUnion-Newsletter erscheint alle zwei Monate. Wenn Sie den ver.di-FilmUnion-Newsletter nicht mehr erhalten wollen, melden Sie ihn bitte hier ab: http://www.connexx-av.de/publikationen_newsletter_bfv.php.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
ver.di FilmUnion & connexx.av GmbH
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Kathlen Eggerling
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fon: 030.88665416, fax: 030.88665935
mail: kathlen.eggerling@connexx-av.de

Autor und Texter der Beiträge:
Christoph Brandl

Redaktion: Kathlen Eggerling
Impressum und V.i.S.d.P.
Barbara Scheiter, Geschäftsführerin
connexx.av GmbH
c/o ver.di
Barbara Scheiter
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

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