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Tarifinfo VTFF - Fünf Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den technischen Betrieben für Film und Fernsehen 2003 abgeschlossen


(29. August 2003) - Nach einem letzten Redaktionstermin am 19. März zwischen dem VTFF und ver.di treten die neuen Tarifverträge nun in Kraft. Inzwischen haben die Tarifgremien auf beiden Seiten den umfangreichen Verträgen zugestimmt. Damit wird die grundsätzliche Tarifeinigung vom Ende letzten Jahres endgültig besiegelt.

Dies bedeutet für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Filmtechnischen Betrieben einige Neuerungen.


Die Löhne und Gehälter erhöhen sich rückwirkend zum 1. November 2002 um 3% und zusätzlich wird eine Einmalzahlung von 150 Euro für den Zeitraum August bis Oktober 2002 gezahlt. Teilweise haben die VTFFBetriebe diese Entgelterhöhungen ja bereits umgesetzt.

Der neue einheitliche Manteltarifvertrag (eMTV) tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft. Die wesentlichen darin enthaltenen Änderungen betreffen die Regelungen zur Arbeitszeit und zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in produktionsabhängige Arbeitszeiten. Deswegen werden diese Regelungen auch nicht rückwirkend wirksam, sondern erst jetzt.

Mit den Arbeitgebern ist vereinbart worden, dass in dem Zeitraum von April bis Ende Juni in den Betrieben diese Eingruppierungsprozesse abgeschlossen werden sollen. ver.di rät den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, diesen Prozess in enger Abstimmung mit den Betriebsräten vor Ort anzugehen. Bei Konflikten können dann auch die Tarifparteien klärend hinzugezogen werden.

Zum Ausgleich von veränderten Zuschlagsregelungen tritt deshalb ebenfalls erst jetzt ein Überleitungstarifvertrag mit einer zehnjährigen Laufzeit in Kraft. Darin werden als abschmelzende Besitzstandsregelung höhere Zuschläge als in dem neuen eMTV für alle bereits tätigen Kolleginnen und Kollegen geregelt. Für Neueinstellungen gelten die Regelungen aus dem neuen eMTV ohne Überleitungsregelungen bereits jetzt.

Als Ausgleich für die Differenz zu den vorherigen Zuschlagssätzen wird deshalb folgendes vereinbart. Arbeitnehmer, die wie bisher in regelmäßiger Arbeitszeit arbeiten, erhalten im ersten Jahr für tägliche Mehrarbeit einen um 5% höheren Mehrarbeitzuschlag von dann 40 %. In jedem folgenden Jahr schmilzt dieser Prozentsatz um 0,5 Prozentpunkte ab. Bis dieser nach zehn Jahren entfällt und der Mehrarbeitszuschlag dann 35 % beträgt.

Für die produktionsabhängigen Arbeitnehmer wird eine Zulage auf das Tarifgehalt bzw. den Lohn von 2 % im Jahr 2003, 2,25 % in 2004 und ab 2005 von 2,5 % gezahlt. Zusätzlich wird eine Parallelrechnung der nach altem Tarifvertrag und nach dem neuen fälligen Zuschläge durchgeführt.
Die sich daraus ergebende Differenz zu alten Mehr- und Sa.-, So.-, und Feiertagszuschlägen wird in 2003 zu 80 % ausgeglichen. In den folgenden Jahren schmilzt auch dieser Prozentsatz um jeweils 10 Prozentpunkte ab. In den Jahren 2010 bis Ende März 2013 bleibt dieser Ausgleich auf 10 % stehen und entfällt anschließend ganz.

Die bisherigen Zulagen nach altem MTV werden individuell und pauschaliert auch in Zukunft weitergezahlt.

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